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17.08.2010, 11:25 Uhr | Übersicht | Drucken
Google Street View - Ab heute Einspruch möglich
Heider befürwortet Einspruchsmöglichkeit

Das Internet als Quelle allumfassender Information. Während die Einen den Nutzen der abfotografierten Straßen, Häuser, Brücken, Plätze und natürlich auch Personen und Situationen im Vordergrund sehen und die Kritik der Datenschützer zurückweisen wächst auf der anderen Seite der Widerstand.



Dr. Matthias Heider hat Verständnis, wenn Bürger Widerspruch gegen den Internetdienst Google Street View einlegen möchten. „Allerdings ist es fraglich, ob es ein spezielles Gesetz für Google geben muss", so Heider.

Googles umstrittener Webdienst Street View, soll noch in diesem Jahr auch in Deutschland starten, zunächst mit den 20 größten Städten.
Viele Städte in den USA, Skandinavien, Frankreich, Italien, England, Spanien, Australien und den Niederlanden sind bereits online zu besuchen.

Wissenswertes über Google Street View:
http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Street_View

So legen Sie Widerspruch ein: www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html


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