| 17.08.2010, 11:25 Uhr | |
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| Google Street View - Ab heute Einspruch möglich Heider befürwortet Einspruchsmöglichkeit Das Internet als Quelle allumfassender Information. Während die Einen den Nutzen der abfotografierten Straßen, Häuser, Brücken, Plätze und natürlich auch Personen und Situationen im Vordergrund sehen und die Kritik der Datenschützer zurückweisen wächst auf der anderen Seite der Widerstand.
Googles umstrittener Webdienst Street View, soll noch in diesem Jahr auch in Deutschland starten, zunächst mit den 20 größten Städten. Wissenswertes über Google Street View: So legen Sie Widerspruch ein: www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html |
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Dr. Matthias Heider hat Verständnis, wenn Bürger Widerspruch gegen den Internetdienst Google Street View einlegen möchten. „Allerdings ist es fraglich, ob es ein spezielles Gesetz für Google geben muss", so Heider.
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